Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, in dem wir auf die Worte der Bibel hören, für das Paar beten und es segnen.
Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, wenden Sie sich bitte frühzeitig (wichtig!) an die zuständige Pfarrerin bzw. den zuständigen Pfarrer, um den Trautermin und das Vorbereitungsgespräch zu vereinbaren. Am besten ist es, wenn Sie sich mindestens acht Wochen vor der Trauung an uns wenden.
Bei evangelischen Trauungen muß mindestens ein Partner bzw. eine Partnerin der evangelischen Kirche angehören. Im Fall einer konfessionsverbindenden Partnerschaft (z.B. evangelisch / katholisch) ist ein gemeinsamer Gottesdienst beider Konfessionen zur Trauung möglich (z.B. evangelische Trauung mit katholischer Beteiligung oder umgekehrt). In diesem Fall sollten Sie aber sehr früh Kontakt mit beiden Kirchen aufnehmen. Ist ein Partner bzw. eine Partnerin nicht Kirchenmitglied oder gehört er bzw. sie einer anderen Religion an, so ist eine evangelische Trauung zwar nicht, aber ein Gottesdienst zur Segnung des Paares möglich. Nehmen Sie in diesem Fall bitte sehr frühzeitig mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer Kontakt auf, damit die erforderlichen Gespräche in Ruhe ohne Zeitdruck geführt werden können.
Die Ehe wird nach evangelischem Verständnis für ein ganzes Leben geschlossen. Dennoch können zwei Menschen in ihrer Ehe aneinander scheitern. Nach einem solchen Scheitern und einer Scheidung ist in der evangelischen Kirche eine erneute Trauung möglich. Voraussetzung dazu ist die Bereitschaft, im Traugespräch gemeinsam mit dem neuen Partner oder der neuen Partnerin die eigene Beteiligung am Konflikt zu reflektieren sowie die Gründe der Trennung aufzuarbeiten und Konsequenzen daraus zu ziehen.
Die Trauung findet in der Kirche Ihrer Ortsgemeinde statt. Andere Regelungen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Pfarrerin bzw. des zuständigen Pfarrers.
Was Sie zur Trauung in der Kirche nicht vergessen sollten:
- die standesamtliche Bestätigung der Eheschließung (bzw. das Familienstammbuch) muß vorliegen. Ohne diese Urkunde ist eine Trauung gesetzlich verboten.
- die Eheringe
Die Offenbarungskirche erhebt keine Gebühren für eine Trauung. Wir freuen uns aber über eine Spende im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zur Unterstützung unserer Arbeit.
Weitere Informationen zur Trauung und zum christlichen Verständnis der Ehe finden Sie
- im Evangelischen Gesangbuch auf den Seiten 1411-1417.
- im Internet auf der Homepage der bayerischen Landeskirche
Gerne begleiten wir auch Frauen oder Männer in homosexuellen Partnerschaften mit Seelsorge und Segen.
Nach einem Beschluss der bayerischen Landeskirche vom November 1993 können homosexuelle Paare durch eine Pfarrerin oder einen Seelsorger im Rahmen der Seelsorge gesegnet werden. Diese Segnung ist keine öffentliche Trauung. Beauftragter für die Seelsorge im Dekanat München ist Pfarrer Peter Marincovic, Tel. (089) 320 43 74, e-mail: Peter.Marinkovic@extern.lrz-muenchen.de.
Hier finden Sie weitere Informationen (Evang.-Luth. Landeskirche Bayern):